Ana ist eine portugiesische Künstlerin, die im Burgenland lebt. Ana ist daher EU-Bürgerin. Ana “genießt” daher die “Freiheit”, sich in Österreich niederzulassen. Als EU-Bürgerin dürfte das ja ganz leicht sein, habe ich mir so gedacht, ist ja eine der einprägsamen EU-Werbebotschaften. Und wenn man auf verschiedene Websiten surft, klingt das alles ja auch SOOOO einfach:
“EU-Staatsbürger sowie Bürger eines EWR Staates oder der Schweiz benötigen für den Aufenthalt in Österreich keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen sich lediglich nach drei Monaten bei der Behörde melden und erhalten eine Anmeldebescheinigung, die dann von der Behörde ausgestellt wird, …”
Cool, einfach herkommen, da bleiben und mal schnell bei der Behörde melden. Ja, so stelle ich mir diese viel beschworene EU-Reise- und Niederlassungsfreiheit vor, dieses Gefühl, EU-BürgerIn zu sein, in einer Staatengemeinschaft, wo wir zusammen leben wollen und es auch gerne sehen, wenn Menschen aus anderen EU-Ländern zu uns kommen. Doch hoppala, der Satz geht ja noch weiter. Na gut, dann lesen wir mal zu Ende:
… wenn sie ihren Unterhalt decken können und über eine Krankenversicherung verfügen.”
Aha.
Das heißt, ich muss
–> meinen “Unterhalt” “decken” können. Was heißt das? Auf wie lange muss ich vorweisen, dass ich diesen Lebensunterhalt decken kann? Und was heißt “decken”? Wieviel Geldmittel (Erspartes) muss ich besitzen oder wie hoch muss mein Einkommen sein (wenn ich z.B. nicht als StudentIn hier bin) sodass ich nach drei Monaten hier bleiben kann?
Ich bin sonst nicht so schlecht bei der Internetsuche. Aber ich habe 2 Dinge einfach nicht gescheit recherchieren können:
a) was sind jetzt die notwendigen Geldmittel, die ein/e EU-BürgerIn nachweisen muss, um sich in Österreich länger als ein/e normale/r TouristIn aufhalten zu können? Gilt für EU-BürgerInnen auch: “Ein Aufenthaltstitel darf nur erteilt werden, wenn für den Aufenthalt ausreichende Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen. Das ist dann der Fall, wenn die Geldmittel zumindest die gleiche Höhe wie der sogenannte „Ausgleichszulagenrichtsatz“ erreichen”? Dies wären aktuell 783,99 Euro (Quelle).
Denn dann heißt es wieder: “EWR- und Schweizer Bürger sind zur Niederlassung bzw. zum Aufenthalt berechtigt, wenn sie: 1. in Österreich Arbeitnehmer/in oder Selbstständige/r sind” - also reicht dann eh schon eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung auch aus?
In jedem Fall gilt auch hier: Willkommen bist du nur, wenn du “uns” nicht auf der Tasche liegst. Das heißt: wenn du hier arbeitest, dann darfst du hier bleiben, ansonsten: tschüß, ciao, adio, bye und wie das sonst noch in allen anderen EU-Sprachen heißt.
Ach ja, wer sich in der Steiermark genau informieren will: die zuständige Behörde ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 7 C, Wartingergasse 43, telefonische Auskünfte gibt es unter: 0316-877, Nebenstellen 2076 oder 2083.
Anmerkung: das übrigens gilt alles nur für die “alten” EU-BürgerInnen, für jene aus den “neuen” EU-Ländern ist es ja auch noch so, dass man per Gesetz gar nicht möchte, dass sie mit ehrlicher Arbeit ihren Lebensunterhalt abdecken können, indem man ihnen gleich bestimmte Arbeiten verbietet. Scheint sehr clever und EUropäisch gedacht.
b) der Grazer MigrantInnenbeirat beschreibt sich als “politische Interessensvertretung der AusländerInnen in Graz”, wird aber nur von Nicht-EU-BürgerInnen gewählt. Wer ist dann die Beratungs-, Informations- und Interessensvertretungsstelle für EU-BürgerInnen in der Steiermark? Wer es weiß, bitte melden!
Zurück zu Ana. Sie ist, wie eingangs erwähnt, Künstlerin und es ist nicht gerade so, dass KünstlerInnen in Österreich mit österreichischer Staatsbürgerschaft finanziell so locker über die Runden zu kommen. Daher weiß auch Ana nicht genau, wie sie das mit dem “Unterhalt decken” so checken soll. Und außerdem: Wirtschaftskrise, steigende Arbeitslosigkeit, eh schon wissen …
Aber Ana hat “Glück”, denn sie hat einen österreichischen Freund, mit dem sie zusammen lebt. Daher wurde ihr vom zuständigen Amt die simple Lösung für ihre Situation präsentiert: “Dann heiraten Sie halt ihren Freund.”
Ähnlich wie Ana erging es übrigens auch zwei Freunden von mir. Sie haben sich, auch nicht leichter, in Nicht-EU-BügerInnen verliebt. Da ist es dann so, dass du überhaupt nur eine Beziehung aufbauen kannst, wenn du mal zuerst heiratest. Also: zuerst heiraten, dann erst zusammenziehen und so richtig kennenlernen und schauen ob es im Alltag überhaupt passt (plus den ganzen Bürokratiestress und das Eingewöhnen in ein neues Land, die Sprache lernen und mit dem Heimweh umgehen ist das aber schon eine mitunter sehr stressige Zeit, wo du höllisch aufpassen musst, dass du all das nicht in die Beziehung reinträgst). Jemanden “nur” zu lieben, zum/zur FreundIn oder Lebensgefährtin/-en haben, das reicht nicht.
Darum erfüllt das für mich ganz eindeutig die Kriterien einer ZWANGSVERHEIRATUNG, denn nichts anderes ist es, als dass du – eventuell gegen deinen Willen, deine Einstellungen etc. gezwungen wirst, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu heiraten, um hier in Österreich mit deinem/-r FreundIn zusammen leben zu dürfen.
Ana ist übrigens eine emanzipierte Frau, die gar nicht daran denkt zu heiraten, dass sie – nur um es der Bürokratie recht zu machen. Jetzt hat sie als Kellnerin zu arbeiten angefangen, um ihren “Unterhalt” zu “decken”. Und sie hofft, daneben noch genug Zeit und Kreativität zu haben, um auch Künstlerin sein zu können …
(Joachim Hainzl)
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